摘要
《反垄断法》第20条第2项资产取得条款并没有完全借鉴《欧盟并购条例》第3条b)的表述,学说与实务对该条款局限于私法化思维的解释进一步造成了该条款适用上的困惑。解决该困境方案不在于重新立法修正,而在于利用法律解释学方法并结合经营者集中控制的目的得出合理的方案。
Bei der Gesetzgebungsarbeit des Art. 20(2) Antimonopolgesetzes der VR China hat der Gesetzgeber den Zusammenschlusstatbestand der Kontrollerwerb durch Vermogenerwerb i. S. v. Art. 3 b) FKVO nicht wortlich rezeptiert. Ein privatrechtliches Verstandnis im Schrifttums und der Praxis verscharft dieses Rezeptionsproblem weiterhin. Die Losung befindet sich nicht in der Gesetzgebungsanderung,sondern in der richtigen Anwendung der Auslegungstechnik. Insbesondere eine fusionskontrollspezifische Auslegung ist geboten.
基金
王先林教授主持的2015年度教育部哲学社会科学研究重大课题攻关项目“经济全球化背景下中国反垄断战略研究”阶段性成果的一部分
关键词
资产取得
控制权取得
私法解释
反垄断法解释
Vermogenserwerb
Kontrollerwerb
Privatrechtliches Verstandnis
Fusionskontrollspezifische Auslegung